Unsere Satzung
Satzung des Motor-Caravan-Clubs
Schleswig-Holstein e.V. „Die Nordlichter“ im DCC
§1
Name und Sitz
Der Verein trägt den Namen Motor-Caravan-Club Schleswig-Holstein e.V. „Die Nordlichter“ im DCC. Sein Sitz ist in Wakendorf II. Eingetragen ist der Club im Vereinsregister beim Amtsgericht in Bad Segeberg. Der Verein ist ein Ortsclub im Sinne des § 14 der Satzung des Deutschen Camping Clubs und als solcher eine Untergliederung des Landesverbandes Schleswig-Holstein im DCC. Die Satzung des DCC ist für ihn verbindlich.
§2
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§3
Zweck und Ziel
Der Verein bezweckt den Zusammenschluss der im DCC organisierten Motorcaravaner, die in Schleswig-Holstein ihren Wohnsitz haben. Dieser Zweck dient insbesondere
a) der Durchführung von Campingfahrten auf sportlicher Grundlage,
b) der Erfahrungsaustausch anlässlich von Club-Treffen,
c) der Werbung für den Campinggedanken,
d) der Pacht oder dem Kauf von Campingplätzen und deren Betrieb auf gemeinnütziger Grundlage
§ 4
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Deutschen Camping Club ist Voraussetzung für die Zugehörigkeit zum MoCa-Club Schleswig-Holstein im DCC.
§5
Aufnahme
Jedes DCC-Mitglied mit Sitz in Schleswig-Holstein kann in den MoCa-Club aufgenommen werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist die schriftliche Anerkennung der Clubsatzung. Das Aufnahmegesuch ist an den Vorstand zu richten, der über die Aufnahme zu entscheiden hat.
§ 6
Beitrag
Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag. Über dessen Höhe und die Zahlungsweise entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Clubbeitrag ist in den ersten zwei Monaten eines Jahres fällig.
§ 7
Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im MoCa-Club Schleswig-Holstein e.V. „Die Nordlichter“ im DCC endet automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft im DCC. Die Austrittserklärung bedarf der Schriftform und ist an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Austritt kann nur zum Schluss des Geschäftsjahres erfolgen: die Austrittserklärung muss dem Vorstand mindestens drei Monate vorher zugehen. Der Austritt lässt die Mitgliedschaft im DCC unberührt.
§ 8
Ausschluss
Der Ausschluss aus dem MoCa-Club erfolgt bei grober Verletzung der Satzung oder bei vereinsschädigen Verhalten. Er wird durch einen Beschluss des Vorstandes ausgesprochen. Dieser Beschluss muss dem ausgeschlossenen Mitglied entweder mündlich oder per eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden. Das ausgeschlossene Mitglied hat das Recht, innerhalb einer Frist von einem Monat seit Kenntnis des Beschlusses hiergegen den Ältestenrat anzurufen. Der Ältestenrat wird bei Bedarf aus drei an Lebensjahren ältesten Mitgliedern des MoCa-Clubs Schleswig-Holstein e.V. „Die Nordlichter“ im DCC gebildet.
§ 9
Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder können die Einrichtungen des Vereins unentgeldlich, die vereinseigenen Campingplätze zu den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Gebühren benutzen. Die Mitglieder haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
§ 10
Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet
a) im Sinne dieser Satzung an der Erreichung der Vereinsziele mitzuarbeiten und die Vereinsinteressen zu fördern,
b) die Vereinseinrichtungen pfleglich zu behandeln und
c) der Beitragspflicht fristgemäß nachzukommen
§ 11
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) Die Mitgliederversammlung
c) Die Kassenprüfer
§ 12
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus
a) dem ersten Vorsitzenden,
b) dem zweiten Vorsitzenden,
c) dem Schriftführer
d) dem Kassenwart,
e) dem Jugendwart/MoCa-Referent.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt jedoch auch nach dem Ablauf seiner Amtszeit zur Vertretung befugt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist. Der Vorstand hat unter anderem die Aufgabe, am Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresbericht und Kassenbericht sowie eine Vermögensaufstellung zu erstellen und diese mit dem Protokoll der Jahreshauptversammlung unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 28. Februar des folgenden Jahres, dem Vorstand des Landesverbandes zur Kenntnis zu bringen, vergl. § 14 Abs. 7 DCC-Satzung.
§ 13
Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat insbesondere folgende Befugnisse:
1. a) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer,
b) Entlastung des Vorstandes, c) Beschlussfassung über Anträge des Vereins zur Mitgliederversammlung des Landesverbandes, d) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge.
2. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand in den ersten zwei Monaten nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres einzuberufen. Die Einladung hierzu muss in der Zeitschrift „Camping“ mindestens vier Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung erfolgen. Die Einladung kann auch unter Einhaltung der gleichen Frist schriftlich ergehen. Die Mitgliederversammlung muss vom Vorstand ferner einberufen werden, wenn dieses ein Drittel der Mitglieder schriftlich beim Vorstand beantragen.
3. Anträge zur Mitgliederversammlung bedürfen der Schriftform und müssen mindestens zwei Wochen vorher dem Vorstand zugehen. Später eingegangene Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden. Dringlichkeitsanträge, die eine Änderung der Satzung zum Gegenstand haben, sind unzulässig.
4. Beschlüsse der Mitgliederversammlung bedürfen der einfachen Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Eine Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder ist erforderlich bei
a) Satzungsänderungen,
b) Auflösung des Vereins,
c) Misstrauensanträgen gegen Mitglieder des Vorstandes,
d) Zulassung von Dringlichkeitsanträgen.
5. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterschreiben ist.
§ 14
Die Jahreshauptversammlung
Die jährlich einmal einzuberufende ordentliche Mitgliederversammlung heißt Jahreshauptversammlung und hat mindestens folgende Tagesordnungspunkte zu erledigen:
a) Feststellung der Anwesenheit und des Stimmrechts,
b) Bericht des Vorstandes,
c) Kassenbericht des Kassenwartes,
d) Bericht der Kassenprüfer,
e) Entlastung des Vorstandes,
f) Neuwahlen,
g) Anträge,
h) Verschiedenes
Punkt f) = Neuwahlen steht nur auf der Tagesordnung, wenn die Neuwahl eines Vereinsorgans erforderlich ist.
§ 15
Die Kassenprüfer
Die Mitgliederversammlung wählt zwei Kassenprüfer für die Dauer eines Geschäftsjahres. Die Kassenprüfer haben die Kasse zu prüfen und über das Ergebnis dem Vorstand und der Mitgliederversammlung anlässlich ihrer nächsten Sitzung und der Jahreshauptversammlung zu berichten.
§16
Auflösung des Vereins
Der Antrag auf Auflösung des Vereins ist einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vorzulegen., die nur über diesen Tagesordnungspunkt beschließt. Diese bestimmt auch die Liquidatoren. Antragsteller und Begründung des Antrages sind den Mitgliedern vier Wochen vor der Versammlung in der Zeitschrift „Camping“ oder schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Zu dieser Mitgliederversammlung sind der Vorstand des DCC sowie der Vorstand des Landesverbandes Schleswig-Holstein schriftlich vier Wochen vorher einzuladen. Das nach der Abwicklung verbleibende Vermögen des aufgelösten Vereins fällt an den Landesverband Schleswig-Holstein e.V. im DCC.
Wakendorf II, 11.12.2003
1. Vorsitzende 2. Vorsitzender Schriftführer (gez.) A. Bilkenroth (gez.) P. Hennings (gez.) D. Timpel
Kassenwart Caravanreferent
(gez.) U. Brocks (gez.) K. Hille
Unser Vorstand
Sylva Kullig
Kassenwart
0173 2320536
Michaela Hübner
1. Vorsitzende
0178 7875061
Carmen Peters - Scheele
2. Vorsitzende
0170 5579613
Jürgen Kock
Schriftführer
01514 6375257
Unsere Geschichte
Unser Clublokal ist das Restaurant "Nordpol" in Schenefeld bei Itzehoe. Dort treffen wir uns immer am letzten Freitag im ungeraden Monat zum "Stammtisch". Anschließend fahren wir weiter um das restliche Wochenende gemeinsam zu verbringen.
Hallo liebe Nordlichter,
Der Vorstand wünscht allen Mitgliedern eine schöne Campingsaison 2024.
Unser Team
Wir sind ein Wohnmobilclub, der 1993 unter dem Dach des "Deutschen Camping Club" gegründet worden ist, mit über 40 Einheiten, die gemeinsam etwas Unternehmen möchten.